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AGB

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der NaIs HoGa GmbH, Unterstadtstraße 2, 88709 Meersburg (nachfolgend “das Hotel”) abgeschlossen werden. Sie können durch Einzelfallregelungen geändert oder ersetzt werden.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

  1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist.

Weicht der Inhalt der Zimmerbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Hotels vor, an dass das Hotel für die Dauer von 2 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist des Hotels die Annahme erklärt.

  1. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

  1. Preisänderungen

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis vom Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10 % erhöht werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig.

Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushang im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast im Hotel einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt.

Übersteigt der Rechnungsbetrag € 1.000,00 oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

  1. Vorauszahlungen

Das Hotel ist berechtigt, von einem Gast, der nicht reserviert hat, Vorauszahlung in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.

Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweise Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

Sollte die Vorauszahlung nicht innerhalb der vom Hotel genannten Frist auf dem Konto des Hotels gutgeschrieben werden, ist das Hotel berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Ablehnung der Vertragserfüllung zuvor nochmals angekündigt werden muss.

  1. Stornierungen, Stornogebühren

In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten aber vom Gast nicht in Anspruch genommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete der Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel dem Gast berechnet:

  1. a) Gruppen
Stornierungen zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 30 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung ab 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 90 % der bestellten/reservierten Leistungen.

 

  1. b) Individualbuchungen
Stornierung bis 18:00 Uhr zwei Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Kostenfrei
Stornierung ab 2. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: 90 % der bestellten/reservierten Leistungen.

Bei der Buchung eines Veranstaltungsraumes ohne feste Speisenleistung, berechnet sich die reservierte Leistung aus Anzahl Personen multipliziert mit dem günstigsten 3-Gang Menüpreis aus dem bestehenden Angebot.

Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch Weitervermietung der stornierten Zimmer erzielt werden.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  1. Haftung

Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701 – 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden wurde vom Hotel, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Einsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Beherbergungsvertrages verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages geltend gemacht werden. Die Verfallfrist ist gehemmt, solange der Gast durch höhere Gewalt oder ohne Verschulden nachweislich an der Einhaltung der Frist gehindert ist.

  1. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Gast ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Hotel mitzuteilen. Das Hotel wird in diesem Falle für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  1. Einstellbedingungen für Kraftfahrzeuge

Die Benutzung des Parkhauses und der Parkplätze erfolgt unter Anerkennung der nachfolgenden Einstellbedingungen und auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht statt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte. Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich vom Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes oder der Tiefgarage geltend gemacht werden.

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.

  1. Sonstige Bestimmungen
  2. a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  3. b) Der Gast ist nur zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
  4. c) Der Gast ist gegenüber dem Hotel verpflichtet den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen.
  5. d) Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm während seines Aufenthalts im Hotel verursacht worden sind. Das heißt z.B. unser Hotel ist ein reines Nichtraucher-Hotel und sollten wir feststellen, dass in einem Zimmer geraucht worden ist, berechnen wir für die Endreinigung € 300,00.
  6. e) Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
  7. f) Für diese Bedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  8. g) Gerichtsstand ist das für den jeweiligen Standort des Hotels zuständige Amts- bzw. Landgericht.

 

  1. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPEN

 

  1. Preise

Die Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Anderenfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten des Hotels maßgeblich.

  1. Reservierungen

Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Hotels wirksam.

Das Hotel ist berechtigt jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Diese ist spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Zusätzliche Leistungen

Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter als Gesamtschuldner.

  1. Schlussbestimmungen

Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I. entsprechend, und zwar insbesondere auch bezüglich der Stornierungen/Stornogebühren und der Vorauszahlungsregelungen.